OKP Abrechnung
Die Podologie Baumgartner wurde per 14.12.2022 zur Abrechnung mit den Krankenkassen zugelassen. Ergänzung
01.04.2023: Es fehlen uns leider immer noch wichtige Nummern, damit wir definitiv mit den Kassen abrechnen können.
Sandra Baumgartner ist zur Zeit die einzig dazu befugte Person in unserem Unternehmen, achten Sie daher bei der Terminvereinbarung darauf, dass Ihr Termin bei Sandra Baumgartner gebucht wird.
Bedingungen: Damit wir Ihre Behandlungen mit der Krankenkasse abrechnen können, benötigen wir das von Ihrem Arzt ausgefüllte Formular "Verordnung zur Podologie". Ohne die Überweisung durch Ihren Arzt dürfen wir keine Leistungen nach OKP abrechnen.
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema "Abrechnung über die Krankenkassen" haben, stehen wir Ihnen gerne via e-Mail oder Telefon zur Verfügung.
hallo(at)podologie-baumgartner.ch
Telefon: 052 317 15 30